Der Sachkundenachweis
für Hundehalter – Sicherheit und Verantwortung durch den Sachkundenachweis
Als Tierärztin ist es mir ein Anliegen, Hundehalter bestmöglich auf ihre verantwortungsvolle Rolle vorzubereiten. Der Sachkundenachweis nach §11 Abs. 3 LHundG NRW ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Diese Prüfung betrifft insbesondere Tierhalter, deren Hunde eine Widerristhöhe von 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg haben.